“Ich werde nicht dein Freund sein, ich werde dein Anwalt sein. Aber ich werde mehr für dich tun als deine Freunde. Du weißt, warum ich das tue…” (Tom Wolfe in: „Fegefeuer der Eitelkeiten“)
Anwälte leben von dem Honorar, das ihnen für ihren Einsatz zusteht. Diesen einzuschätzen ist für den Mandanten nicht immer leicht. So können einem kurzen Schreiben zeitintensive Recherchen vorausgegangen sein, während ein umfangreicher Schriftsatz möglicherweise kaum der Rede wert ist. Dies gilt auch in qualitativer Hinsicht.
Wenn Sie uns Ihr Problem vorab per Mail schildern, können wir oft schon konkret mitteilen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Sie können sich dann für oder gegen uns entscheiden.
Pauschalhonorare sind dort sinnvoll, wo der zeitliche Aufwand abschätzbar ist. Dies ist oft bei einfachen GmbH-Gründungen oder beim Erstellen von Gutachten der Fall. Auch bei fortlaufenden Beratungsmandaten empfehlen wir diesen Weg. Gerade unserer größeren Mandanten schätzen die feste Kalkulationsgröße. Ihre Mitarbeiter müssen nicht bei jeder juristischen Frage abwägen, ob der Gang zum Anwalt lohnt.
Nach einigen Wochen lässt sich der tatsächlich anfallende Bearbeitungsaufwand genauer abschätzen. Ist das durchschnittliche Beratungshonorar zu hoch, kann man dies ggf. korrigieren. Im Interesse einer flexiblen Vertragsgestaltung werden für beide Seiten kurze Kündigungsfristen vereinbart.
Ist der Aufwand nicht abzuschätzen, sind Stundenhonorare unvermeidbar. Unser Stundensatz beträgt 200,- € netto.
Bei gerichtlichen Tätigkeiten berechnen wir die Vergütung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). So erhalten Sie im Falle des Obsiegens von der Gegenseite das gesamte Honorar erstattet.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sprechen Sie uns an. Wir übernehmen für Sie die Kostendeckungsanfrage. Diese Service ist grundsätzlich kostenlos, sofern Ihre Rechtsschutzversicherung nach erster Anforderung jeweils die Deckungszusage erteilt und das Honorar zahlt.
Bei niedrigen Einkommensverhältnissen besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall werden die eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten von der Staatskasse übernommen. Nähere Informationen erteilt hierzu das Sekretariat.